08.03.2010
Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Kieler Gespräche“ hatte die Kieler CDU zu einem besonders aktuellen Thema eingeladen. CDU-Kreisvorsitzender Thomas Stritzl begrüßte nicht nur ein besonders kompetentes Podium, sondern auch ein ausgesprochen fachkundiges Publikum.
Konteradmiral Jens-Volker Kronisch, Befehlshaber im Wehrbereich I Küste, verdeutlichte an Hand von Beispielen die heute aus seiner Sicht unbefriedigende rechtliche Situation für Einsätze der Bundeswehr. „Grundsätzlich gelten alle nationalen Gesetze auch im Auslandseinsatz. Die besonderen Bedingungen des Einsatzes finden dabei keine Beachtung“, brachte der Befehlshaber die derzeitige Situation auf den Punkt. Zurzeit könne allein der Rückgriff auf das in bewaffneten Konflikten zur Anwendung kommende Humanitäre Völkerrecht – das frühere Kriegsvölkerrecht - der Situation gerecht werden. Die Entscheidung über die Anwendung liege allerdings bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in den Bundesländern und nicht bei der Politik. Jens-Volker Kronisch stellte deshalb fest: „Mit der gegenwärtigen Gesetzeslage ist die Bundeswehr im Einsatz schlechter gestellt als die Polizei. Diese kann auf das Polizeiaufgabengesetz zurückgreifen, das als berechenbare Grundlage ihres Handelns dient.“ Als Folge der Vorermittlungen über mehrere Ebenen würden sich die Verfahren übermäßig in die Länge ziehen. Das führe zu nicht akzeptablen Belastungen der betroffenen Soldaten und deren Familien. Abschließend forderte Kronisch, dass es eine klare gesetzliche Regelung geben müsse, die in einem ersten Schritt regelt, dass für Auslandseinsätze der Bundeswehr das Völkerrecht zur Anwendung kommt. Längerfristig müsse eine umfassendere rechtliche Absicherung des Handelns der Soldaten im Einsatz erfolgen. Dazu gehörten insbesondere Soldaten, die an die Vereinten Nationen abgegeben werden oder in Einheiten anderer Nationen dienen. Dies wäre auch eine Gelegenheit, die Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden im In- und Ausland im Sinne der viel zitierten „vernetzten Sicherheit“ auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Professor Thomas Giegerich, vom Walter-Schücking-Institut für Internationales Recht der CAU Kiel unterstrich, dass das Recht, welches für Bundeswehreinsätze im Ausland gelten solle, nicht völlig frei durch Deutschland gewählt werden könne. „Die Regeln des Humanitären Völkerrechts“, so der Rechtswissenschaftler aus Kiel, „ sind bei jeder Bundeswehrbeteiligung an internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten verbindlich.“ Dieses Recht müsse auch dann Anwendung finden, wenn der Gegner dieses Regeln seinerseits verletze. „Der nationale Gesetzgeber ist im Interesse der Rechtssicherheit gehalten, innerhalb der relativ weiten Spielräume, die dass Völkerrecht belässt, eigene Regelungen treffen. Dies sollte er in Interesse der Rechtssicherheit der Truppe auch tun“.
mehr